Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thoran GmbH
1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Tätigkeiten der Thoran GmbH
(„Auftragnehmer“) im Bereich der Personalgewinnung zur Begründung eines Arbeits-, Dienst- oder
Werkvertrags zwischen dem Kandidaten und dem Auftraggeber oder einem mit dem Auftraggeber
rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen sowie im Bereich der Kundengewinnung für den
Auftraggeber. Der Einbeziehung abweichender Bestimmungen, insbesondere seitens des
Auftraggebers, wird ausdrücklich widersprochen.
Im Falle eines bestehenden Personalgewinnungs-, Kundengewinnungs- oder Rahmenvertrags
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer haben die Regelungen dieser Verträge Vorrang
vor den Bestimmungen dieser AGB, sofern es zu inhaltlichen Widersprüchen kommt.
2. Leistungserbringung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Suche und Gewinnung von Personal und/oder
Kunden. Die spezifischen Kriterien ergeben sich aus einem Anforderungsprofil, das die Anforderungen
an die zu besetzende Stelle und die Qualifikationen der Kandidaten enthält und dem Auftragnehmer zur
Verfügung gestellt wird. Dies gilt entsprechend auch für den Bereich der Kundengewinnung. Der
Auftragnehmer präsentiert dem Auftraggeber geeignete Kandidaten und/oder Kunden. Der
Auftragnehmer führt die Personal- und/oder Kundengewinnung auf eine oder mehrere der folgenden
Weisen durch:
• Recherche innerhalb des eigenen Kandidatenpools
• Direkte Ansprache von Kandidaten und/oder Kunden durch „Active Sourcing“ und Online-
Recherchen
• Sichtung von Bewerbungsunterlagen und Durchführung von Interviews zur Vorselektion
• Überprüfung von Referenzen (nur auf Wunsch und mit Zustimmung des Kandidaten)
• Erstellung von Kandidatenprofilen
• Schaltung von Online-Werbung
• Koordination und Organisation von Vorstellungsgesprächen samt der gesamten Kommunikation
mit dem Kandidaten
• Sofern erforderlich, wird der Auftragnehmer zusätzliche Personalvermittler einschalten; in diesem
Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren, und der Auftraggeber kann der
Einschaltung anderer Personalvermittler widersprechen.
3. Vergütung
Für die oben genannten Tätigkeiten erhält der Auftragnehmer als Vergütung eine gesondert in Textform
zu vereinbarende Pauschalzahlung für einen festgelegten Zeitraum, zum Beispiel für 3, 4 oder 12
Monate. Die Vergütung wird jeweils im Voraus für die kommenden 3 Monate fällig, erstmalig bei
Vertragsschluss. Die Parteien können abweichende Vereinbarungen in Textform treffen.
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, die im Rahmen des Auftrags bekannt werden,
vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind.
Personenbezogene Daten werden von den Vertragsparteien ausschließlich für die vertraglich
vereinbarten Zwecke verwendet und vor unbefugtem Zugriff angemessen geschützt. Eine Weitergabe
an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Diese Verpflichtung gilt auch
nach Vertragsende fort. Darüber hinaus gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Falls
erforderlich, werden die Parteien einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag schließen.
5. Eignung und Qualifikation der Kandidaten
Die von den Kandidaten gemachten Angaben werden vom Auftragnehmer nur in Bezug auf die
Übereinstimmung mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Anforderungsprofil geprüft. Der
Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit dieser Angaben oder die Echtheit der eingereichten
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Unterlagen zu überprüfen. Es erfolgt keine weitergehende Prüfung der Eignung oder Qualifikation des
Kandidaten durch den Auftragnehmer; dies liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
6. Haftungsbegrenzung
Der Auftragnehmer haftet für die Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
unerlässlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt, es sei
denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Diese Haftungsbegrenzung
gilt nicht bei Schäden durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder durch Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit.
7. Kündigung
Falls das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, kann dieses von jeder Partei mit
einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Wenn eine bestimmte
Laufzeit des Auftrags vereinbart ist, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Sonstiges
Der Erfüllungsort und der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis ist Berlin. Durch die Auftragserteilung an den Auftragnehmer erkennt der
Auftraggeber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Auftraggeber gilt als Unternehmer,
sofern er dem nicht innerhalb von drei Wochen nach Auftragsvergabe schriftlich widerspricht.
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer findet
ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss der
Vorschriften des internationalen Privatrechts.
Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden zu diesen AGB oder darauf basierenden Verträgen
sind nur gültig, wenn sie in Textform vereinbart werden. Auch die Aufhebung des
Textformerfordernisses bedarf der Textform.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Regelungslücken werden durch ergänzende Vereinbarungen
geschlossen, die dem wirtschaftlichen Zweck der AGB entsprechen. Diese Regelungen gelten auch für
unwirksame Bestimmungen oder Regelungslücken in Verträgen, die auf Grundlage dieser AGB
geschlossen wurden.